Allgemeine Geschäftbedingungen

WIR ARBEITEN GERNE DARAN, SIE GUT ZU INFORMIEREN.

AGB

1. Geltung

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Lieferungen von Waren und Material («Produkte») und Dienstleistungen der Stocksale. Mit jeder Bestellung stimmt der Kunde diesen zu.
  • 1.2 Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur, sofern Stocksale diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  • 1.3. Der Schriftform sind gleichgestellt alle Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen, wie E-Mail.
  • 1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.


2. Bestellung und Auftragsbestätigung

  • 2.1 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn Stocksale die Vertragsannahme erklärt. Diese Vertragsannahme wird erklärt, indem der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält, ihm Rechnung gestellt wird oder spätestens, wenn das Produkt versendet wird («Vertragsabschluss»). Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags massgebend, falls der Kunde den betreffenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Inhalt gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.
  • 2.2 Abbildungen sowie Angaben im Stocksale Katalog zu Massen, Gewichten oder Preisen etc. sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Verbindliche Massskizzen müssen im Einzelfall explizit als solche bei Stocksale angefordert werden.


3. Preise

  • 3.1 Der Mindestrechnungsbetrag beträgt CHF 20.– (exkl. MwSt.).
  • 3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich in Schweizer Franken ab Lager bzw. Werk von Stocksale oder ab Hersteller. Verpackung, MwSt. und Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen.
  • 3.3 Auf Wunsch des Kunden liefert Stocksale Produkte mit einem Kostenzuschlag an einen Bestimmungsort in der Schweiz (ohne Abladen). Der Zuschlag wird von Stocksale frei bestimmt, er beträgt mindestens CHF 10.– und in der Regel höchstens CHF 250.– pro Lieferung. Eventuell anfallende Transport-Mehrkosten für Expresslieferungen, spezielle Ankunftszeiten, Spezialtransporte/-lieferungen werden dem Kunden zusätzlich verrechnet. Stocksale ist frei in der Wahl des Transportmittels (Bahn/ Post/LKW etc.).
  • 3.4 Sind Kosten für Fracht, Transportversicherung, Abgaben und andere Nebenkosten im Preis gesondert ausgewiesen, behält sich Stocksale bei Änderung dieser Kosten vor, die Beträge nach Vertragsabschluss entsprechend anzupassen, falls die Lieferung oder Leistung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss zu erfolgen hat.


4. Zahlungsbedingungen

  • 4.1 Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, sind alle Zahlungen gegen Vorkasse oder PayPal (Kreditkarte) an Stocksale zu bezahlen («Zahlungstermin»).
  • 4.2 Der Kunde kann Zahlungen nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen (Wegbedingung).
  • 4.3 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn nur unwesentliche Teile der Lieferung oder Leistung fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch oder die Verwendung nur unwesentlich beeinträchtigen.
  • 4.4 Der Kunde befindet sich ab dem Zahlungstermin auch ohne Mahnung im Verzug und schuldet Stocksale einen Verzugszins von 5 % p.a. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  • 4.5 Die Produkte bleiben Eigentum von Stocksale bis der Kunde alle Forderungen von Stocksale bezahlt hat.


5. Änderungen des vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfangs

  • 5.1 Stocksale ist zu Änderungen oder Verbesserungen der bestellten Lieferung oder Leistung berechtigt und darf insbesondere bei Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geeignete Ersatzmaterialen liefern, sofern dies zu keiner Preiserhöhung oder einer unverhältnismässigen Verlängerung der Lieferfrist führt.
  • 5.2. Änderungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Stocksale gültig. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Kunde.


6. Rücksendungen

  • 6.1 Der Kunde hat kein Recht auf Rücksendung. Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, wenn dies vorgängig und ausdrücklich mit dem Support von Stocksale so abgesprochen und schriftlich bestätigt ist. Es können nur Produkte, die sich zum Zeitpunkt der Rücksendung im Sortiment von Stocksale befinden, zurückgenommen werden, diesen falls in fabrikneuem Zustand und originalverpackt. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung ist eine Rücksendung jedenfalls ausgeschlossen. In keinem Fall zurückgenommen werden bereits montierte oder kundenspezifisch hergestellte oder beschaffte Produkte oder Teile davon, sofern es sich nicht um Falschlieferungen oder mangelhafte Produkte handelt.
  • 6.2 Rücksendungen erfolgen immer auf Kosten des Kunden. Sie sind rechtzeitig an Stocksale zu avisieren und haben unter Beilage des Originallieferscheins zu erfolgen. Im Falle einer gültig vereinbarten Rücksendung nimmt Stocksale im Regelfall einen Abzug von mindestens 20 % der Gutschrift vor, mindestens jedoch einen Betrag von CHF 50.– (Prüf- und Umtriebsentschädigung). Dazu kommen weitere Kosten wie Lieferkosten o.dgl.


7. Informationspflichten Kunde

  • 7.1 Der Kunde informiert Stocksale rechtzeitig über die funktionstechnischen Bedingungen des Produktes, sofern diese von den allgemeinen Empfehlungen von Stocksale abweichen.
  • 7.2 Der Kunde meldet Adressänderungen oder Änderungen des vereinbarten Bestimmungsorts unverzüglich an Stocksale.


8. Lieferung und Lieferfrist

  • 8.1 Als Liefertag gilt der Tag des Versands bei Stocksale. Stocksale ist dafür besorgt, vereinbarte Lieferfristen (Lieferdaten bzw. -zeiten) einzuhalten, diese können jedoch nicht garantiert werden. Davon ausgenommen sind einzig Lieferfristen, für welche die Einhaltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferfrist wird in jedem Fall ohne weiteres angemessen verlängert:
    a) wenn Stocksale Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen;
    b) wenn der Kunde diese Angaben nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
    c) wenn Stocksale durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs an der Lieferung gehindert wird, wie z.B. durch Natur-katastrophen, Sabotage, Feuer, Arbeits-kämpfe, Unruhen, Krieg, behördliche Massnahmen, Unterbrüche bei der Energieversorgung oder verspätete oder mangelhafte Lieferungen von Subunter-nehmern oder Zulieferanten;
    d) wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Rückstand ist, insbesondere, wenn er die Zahlungsbedingungen oder die Pflicht nicht einhält.
  • 8.2 Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz, unter einzigem Vorbehalt folgender Bestimmungen:
    – Liegt keiner der Gründe gemäss Ziff. 8.1 a) bis d) vor und setzt der Kunde bei einer Verzögerung von mehr als einem Monat eine angemessene Frist zur Erfüllung und wird die Frist von Stocksale nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
    – Der Kunde kann ferner ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung im Falle von Ziff. 8.1 c) mehr als 6 Monate andauert.


9. Übergang von Nutzen und Gefahr

  • 9.1 Mit der Übergabe oder dem Versand ab Werk oder Lager von Stocksale gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Wird das Produkt auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist Stocksale berechtigt, dem Kunden das Produkt zu verrechnen und auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.
  • 9.2 Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden.


10. Prüfung und Mängelrüge

  • 10.1 Der Kunde muss die Produkte sofort nach Lieferung bzw. Übergabe sorgfältig prüfen.
  • 10.2 Mängel, fehlende Teile oder Abweichungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind in jedem Fall durch den Kunden spätestens innert 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Übergabe schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
  • 10.3 Bei Reklamationen wegen Transportschäden oder Verlust durch Bahn, Post, LKW Transportunternehmen etc. muss vom Kunden auf den Empfangsdokumenten ein entsprechender Vorbehalt angebracht und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlasst werden. In solchen Fällen trifft Stocksale keine Haftung.
  • 10.4 Versteckte Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Feststellung, auf jeden Fall aber innerhalb der Gewährleistungsfrist (vgl. Ziff. 12.1) schriftlich zu rügen.
  • 10.5 Mangelhafte Teile sind bis zur endgültigen Klärung der Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche aufzubewahren und Stocksale auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
  • 10.6 Auf Verlangen ist Stocksale Gelegenheit zu geben, den Mangel bzw. den Schaden vor Beginn der Mängel- oder Schadensbehebung selbst oder durch Dritte begutachten zu lassen.


11. Gewährleistung und Mängelbehebung

  • 11.1 Es wird keine Gewährleistungsdauer und dessen Garantie für Produkte von Stocksale, durch Stocksale übernommen.
  • 11.2 Für Anlagen oder Teile derselben, die Stocksale weder selbst montiert noch in Betrieb genommen hat, verpflichtet sich Stocksale, auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin alle bei Lieferung mangelhaften Produkte so rasch als möglich, nach Wahl von Stocksale, unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Gleiches gilt bei Produkten, die wegen nachweislich mangelhaften Anleitungen von Stocksale für Montage, Betrieb oder Wartungen mangelhaft werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung ist unter Vorbehalt von Ziff. 11.3 ausgeschlossen.
  • 11.3 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur dann ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), wenn Stocksale eine ihr gesetzte angemessen lange Frist zur Behebung eines Sachmangels nutzlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer in einem solchen Fall lediglich ein Recht zu Preisminderung zu.
  • 11.4 Sofern technisch möglich erfolgt die Nachbesserung am Bestimmungsort.
  • 11.5 Die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Transportkosten im Zusammenhang mit dem Austausch des mangelhaften Produktes von Stocksale im Fall einer Nachbesserung am Bestimmungsort trägt der Kunde.
  • 11.6 Die Gewährleistungsfrist für ersetzte Teile beträgt wiederum 6 Monate, die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Teile 3 Monate, jeweils ab Lieferung dieser Teile.
  • 11.7 Ersetzte Teile werden auf ihr Verlangen wiederum Eigentum von Stocksale.
  • 11.8 Stellen Produkte, die Stocksale weder selbst montiert noch in Betrieb genommen hat, Teil eins Produkts dar, übernimmt Stocksale keine Funktionsgewährleistung für das Gesamtprodukt dieser produkt.
  • 11.9 Von der Gewährleistung (sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten Garantie) sind insbesondere ausgenommen:
  • – Alle erdenklichen Verschleissteile gemäss Produktehersteller.
  • – Emaillierte Waren, sofern sich die Beanstandung nur auf kleinere, optische Mängel bezieht;
  • 11.11 Soweit das Produkt nach Angaben, Zeichnungen, Spezifikationen oder mit vom Kunden beigestelltem Material hergestellt wurde, übernimmt Stocksale für Mängel, die auf solche Angaben oder Materialien zurückzuführen sind, keine Gewährleistung und Haftung.
  • 11.12 Der Kunde hat ausschliesslich in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismässig grosser Schäden (wobei diesen falls Stocksale sofort zu verständigen ist) das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Stocksale Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.


12. Haftungsbeschränkung

  • 12.1 Stocksale haftet sowohl bei Lieferungen als auch bei Leistungen nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von
    – Schäden, die zurückzuführen sind auf die Anbindung und Eingriffe in die Steuerung durch andere als von Stocksale ausgerüstete Fernsteuerungs- und Optimierungssysteme sowie auf sonstige Eingriffe des Kunden auf das Produkt (ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis von Stocksale);
    – Schäden, die durch unsachgemässe Montage, Inbetriebsetzung, Wartung oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Dritte entstehen.
    – Schäden, die beim Versand und beim Abladen entstehen;
    – Elementarschäden;
    – Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind wie namentlich Sachschäden, Schäden aus Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Verrussungen, Kaminversottung, Wasser-, Brand- und Umweltschäden, die nicht direkt das Produkt betreffen sowie
    – alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
  • 12.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch soweit Stocksale für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen bzw. Hilfspersonen haftet. Sie gilt einzig nicht, sofern und soweit ihr zwingendes Recht entgegensteht (z.B. für Ansprüche aufgrund von Personenschäden oder Schäden an hauptsächlich privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz).
  • 12.3 Der Kunde hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.


13. Produkten von Drittanbieter

  • 13.1 Für den Versand von Produkten von Drittanbieter, übernimmt Stocksale keine Garantie. Auch wird der Versand an den Käufer durch den Drittanbieter getätigt und somit ist dieser automatisch für die Einhaltung aller Garantien sowie den Versand und Reklamationen zuständig.
  • 13.2 Stocksale bietet ausgewählten Partnern eine Plattform, um ausgelesene Trend Produkte zu vermarkten.
  • 13.3 Reklamationen betreffend fehlerhafter oder beschädigte Produkte von Drittanbieter, nimmt Stocksale entgegen und leiten diese zur Bearbeitung an den entsprechenden Partner (Drittanbieter) der verschiedenen Produkte weiter.
  • 13.4 Der Drittanbieter übernimmt in diesem Fall, den ganzen administrativen Aufwand, um eine passende Lösung für beide Parteien zu finden.
  • 13.5 Sollten Produkte von Partner (Drittanbieter) in unserem Shop ersichtlich sein, obwohl er diese aus seinem Sortiment entfernt hat und wir diese aus diesem Grund nicht mehr ausliefern können, übernimmt Stocksale.ch keine Verantwortung. Der Betrag dieser gekauften Artikel wird dann automatisch wieder an den Kunden zurück überwiesen. Auch kann Stocksale.ch nicht dafür finanziell wie Material belangt werden. Es werden keine Ersatzartikel oder gleichwertige Artikel als an den Kunden versendet.
  • Gutscheine:
  • 13.6 Den Versand der Gutscheine (E-Mail oder Postversand) wird durch den entsprechenden Partner (Drittanbieter) der sein entsprechendes Angebot per Gutschein anbietet versendet.
  • 13.7 Der Drittanbieter bestimmt und haftet auch für alle Angebote so wie die Gültigkeit der Gutscheine.
  • 13.8 Wie bei allen Angeboten von Partner (Drittanbieter) übernimmt Stocksale keinerlei Haftung oder Garantien bei allfälligen Schäden, Unfällen oder Änderungen jeglichen Haftbahren Handlungen.
  • 13.9 Retouren oder Garantiefälle wie Verlust, Ablauf, Diebstahl usw. der Gutscheine müssen direkt mit dem Partner (Drittanbieter) geklärt werden. In diesen Fällen kann Stocksale nicht haftbar gemacht werden.
  • Urheber und Markenrechte:
  • 13.10 Der Partner (Drittanbieter) ist selbst für die Urheberrechte und die Markenrechte sowie die mit seinem Produkt in Verbindung gebrachten weiteren Rechten verantwortlich.
  • 13.11 stocksale.ch kann rechtlich nicht für das Publizieren und Vermarkteten der Produkte von Partner (Drittanbieter) die stocksale.ch durch den Partner (Drittanbieter) zur Verfügung gestellt wurden.
  • 13.12 Rechtswidrige Verstösse gegen den Urheber/ Markenrecht kann stocksale.ch gemeldet werden und wird dann unverzüglich gelöscht und den Partner (Drittanbieter) abgemahnt.
  • 13.13 Bei grob fahrlässigen Verstössen gegen jegliche Rechte, werden die Daten des Partners (Drittanbieter) sofort und direkt an das zuständige Gericht weitergeleitet.


14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • 14.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
  • 14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau (Kanton Argau), Schweiz. Stocksale ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.


Gültig ab 1. Januar 2020

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